| ABBILDUNG | ERLÄUTERUNG | ||||||||||||
![]() | ROHBAUMASS Das Rohbaumaß ist das meßbare Maß der Bauöffnung, also zwischen dem Mauerwerk. In der Höhe wid dieses Maß ab OKF (Oberkante Fertigfußboden) gemessen. ![]() BAURICHTMASS | Das Baurichtmaß ist das Bestellmaß bei allen Stahltüren (außer bei Blockzargenausführung). Das Baurichtmaß ist in der Breite um 10 mm, in der Höhe um 5 mm kleiner als das Rohbaumaß. ![]() ZARGENSTOCKMASS | Das Zargenstockmaß gibt die Außenmaße der in die Laibung hineinragenden Zargenbereiche an. Es ist nochmal 10 mm in der Breite und 5mm in der Höhe kleiner als das Baurichtmaß. ![]() ZARGENFALZMASS | Das Zargenfalzmaß ist das wesentliche Bestellmaß bei der Anforderung loser Türblätter für bereits vorhandene Zargen. ![]() KASTENMASS | Das Kastenmaß gibt die Abmessungen des Türkastens an. ![]() LICHTES DURCHGANGSMASS | Das lichte Durchgangsmaß zeigt an, wie groß der lichte Durchgang bei der um mehr als 90° geöffneten Tür sein wird. ![]() RAHMENAUSSENMASS | Das Rahmenaußenmaß ist das wesentliche Bestellmaß bei allen Stahltüren mit Blockzargen sowie bei allen Aluminiumtüren. |